Geschichte
Ermächtigungsgesetz
- Gewaltenteilung
- Exekutive: ausführende Gewalt (executere - ausführen)
- Lehrer
- Polizei
- Staat
- Regierung
- Legislative: gesetzgebende Gewalt (lex - Gesezt)
- Bundestag
- Judikative: Rechtsprechende Gewalt
- Gerichte
Art. 1: Reichsregierung können jetzt Gesetzte ändern und neu erschaffen. Dazu brauchen sie das Parlament nicht. (Reichsregierung = Reichsminister, Reichskanzler + Reichspräsident)
Hitler kann Gesetze erlassen.„Das Parlament schafft sich selbst ab.“
Art. 2: Die Gesetze müssen sich nicht an die Verfassung halten (in der Verfassung werden bspw. Grundrechte (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw.) garantiert)
Art. 4: Er kann Gesetze erlassen, die sich nicht an den Versailler Vertrag halten müssen.