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Ermächtigungsgesetz

  • Gewaltenteilung
    • Exekutive: ausführende Gewalt (executere - ausführen)
      • Lehrer
      • Polizei
      • Staat
      • Regierung
    • Legislative: gesetzgebende Gewalt (lex - Gesezt)
      • Bundestag
    • Judikative: Rechtsprechende Gewalt
      • Gerichte

Art. 1: Reichsregierung können jetzt Gesetzte ändern und neu erschaffen. Dazu brauchen sie das Parlament nicht. (Reichsregierung = Reichsminister, Reichskanzler + Reichspräsident)
Hitler kann Gesetze erlassen.„Das Parlament schafft sich selbst ab.“

Art. 2: Die Gesetze müssen sich nicht an die Verfassung halten (in der Verfassung werden bspw. Grundrechte (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw.) garantiert)

Art. 4: Er kann Gesetze erlassen, die sich nicht an den Versailler Vertrag halten müssen.